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An den Insolvenzverwalter gezahlte Eigenheimzulage kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner zurückgefordert werden

Kurzbeschreibung: Der 1. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 1. Juli 2015 (Az. 1 K 1231/13), dass eine vom Finanzamt zu Unrecht an den Insolvenzverwalter ausgezahlte Vergütung (Eigenheimzulage) nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht vom früheren Insolvenzverwalter, sondern vom vormaligen Insolvenzschulder zurückzufordern ist. Das Gericht ließ die Revision zu.

Pressemitteilung Nr. 12/2015

PM FG Baden-Württemberg v. 02.09.2015