Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund von Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund von Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Einführung eines vereinfachten Beschaffungsverfahrens für Lieferungen und sonstige Leistungen für den dienstlichen Bedarf der belgischen Streitkräfte
Das BMF-Schreiben regelt hinsichtlich der Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Absatz 3 NATO-ZAbk das von den belgischen Truppen angewendete vereinfachte Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer VISA-Kreditkarte bis zu einem Wert von 10.000 € als Zahlungsmittel.
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Das BMF-Schreiben regelt hinsichtlich der Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Absatz 3 NATO-ZAbk das von den belgischen Truppen angewendete vereinfachte Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer VISA-Kreditkarte bis zu einem Wert von 10.000 € als Zahlungsmittel.
