Keine Lkw-Maut auf 3,5 Tonner! Der Bund der Steuerzahler lehnt den Vorschlag des Umweltbundesamtes ab, die Lkw-Maut auch auf kleinere Lkw auszuweiten. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich vornehmlich um Lieferwagen von Handwerkern und Dienstleistern, die Material und Arbeitsgeräte zum Kunden transportieren müssen. Eine Mautpflicht für diese Lkw nutzt dem Umweltschutz gar nichts, denn diese Unternehmer sind auf ihre Fahrzeuge angewiesen.
Ein Ausweichen auf Schiene oder Schiff ist im Regelfall nicht möglich, um zum Kunden zu gelangen. Eine Straf-Maut für Handwerker würde den Verkehr daher nicht verringern, sondern nur die Mauteinnahmen steigern. Deshalb fordert der BdSt die Bundesregierung auf, den Vorschlag des Umweltbundesamtes nicht aufzugreifen.
Das Umweltbundesamt hat am gestrigen Dienstag die „Daten zur Umwelt 2015“ in Berlin vorgestellt. Dessen Präsidentin hält eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen für sinnvoll. Zudem spricht sich das Amt für eine intensivere Diskussion um die CO2-Grenzwerte für Lkw aus. Erst im Juli 2015 wurden die mautpflichtigen Strecken auf weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen ausgeweitet. Ab dem 1. Oktober 2015 wird die Maut auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ausgedehnt.
Ein Ausweichen auf Schiene oder Schiff ist im Regelfall nicht möglich, um zum Kunden zu gelangen. Eine Straf-Maut für Handwerker würde den Verkehr daher nicht verringern, sondern nur die Mauteinnahmen steigern. Deshalb fordert der BdSt die Bundesregierung auf, den Vorschlag des Umweltbundesamtes nicht aufzugreifen.
Das Umweltbundesamt hat am gestrigen Dienstag die „Daten zur Umwelt 2015“ in Berlin vorgestellt. Dessen Präsidentin hält eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen für sinnvoll. Zudem spricht sich das Amt für eine intensivere Diskussion um die CO2-Grenzwerte für Lkw aus. Erst im Juli 2015 wurden die mautpflichtigen Strecken auf weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen ausgeweitet. Ab dem 1. Oktober 2015 wird die Maut auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ausgedehnt.
PM BdSt v. 05.08.2015