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Umfangreiche Stellungnahme zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Der Bundesrat hat sich am 10. Juli 2015 mit den Plänen der Bundesregierung über alternative Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten befasst und zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen. Die Länder halten es für zwingend geboten, sowohl für die Anerkennung von Verbraucherschlichtungsstellen als auch für die Universalschlichtung eine einheitlich auf Bundesebene angesiedelte Zuständigkeit vorzusehen. Nur dies könne die einheitliche Handhabung der Zulassungsverfahren gewährleisten.

Zudem könne nur eine zentrale Universalschlichtungsstelle des Bundes Fachwissen bündeln und für die notwendige Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen und -verbände werben. Dies seien zentrale Voraussetzungen für ein effektiv funktionierendes und weithin anerkanntes Schlichtungssystem. Zudem kritisiert der Bundesrat, dass die erforderliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitschlichters noch unzureichend ausgestaltet ist.

Umsetzung von europäischem Verbraucherrecht




Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Unternehmen sollen Verbraucher über die jeweils zuständige Stelle informieren.




Der Gesetzentwurf legt hierzu unter anderem die Anforderungen zur Anerkennung als Streitbeilegungsstelle fest und enthält Vorschriften zum Anerkennungsverfahren und zu den behördlichen Zuständigkeiten. Zudem regelt er, wie der Zugang zu anerkannten Streitbeilegungsstellen flächendeckend zu sichern ist.




Plenarsitzung des Bundesrates am 10.07.2015