Inländische Einkünfte von Stiftungen mit Sitz in der Schweiz sind steuerpflichtig, auch wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen
Kurzbeschreibung: Der 3. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 23. April 2015 (Az. 3 K 1766/13), dass eine nach Schweizer Recht wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Steuer befreite Stiftung Schweizerischen Rechts, die in Deutschland Einkünfte erzielt, nicht von der Körperschaftsteuer zu befreien ist.
Pressemitteilung Nr. 8/2015
Pressemitteilung Nr. 8/2015
FG Baden-Württemberg v. 16.07.2015