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Die Zuwendung einer Schweizer Familienstiftung an eine natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland unterliegt der Schenkungsteuer.

Kurzbeschreibung: Der 7. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 22. April 2015 (Az. 7 K 2471/12), dass die Zuwendung einer Familienstiftung Schweizerischen Rechts an eine im Inland ansässige natürliche Person als Schenkung unter Lebenden zu versteuern ist.

Pressemitteilung Nr. 9/2015

FG Baden-Württemberg v. 16.07.2015