Arbeitsplätze und Unternehmen nicht gefährden! - BdSt engagiert sich für unbürokratische Reform der Erbschaftsteuer
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) macht sich für eine unbürokratische und sachgerechte Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes stark. In einer Stellungnahme schlägt der Verband entsprechende Maßnahmen für die Übertragung von Unternehmen an die nächste Generation vor. In diesem Sinne sollte das Konzept des Bundesfinanzministeriums nachgebessert werden. Nicht haltbar ist der bisherige Vorschlag zur Lohnsummenaufzeichnung.
Denn für zahlreiche kleine Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe führt dieser zu einem deutlich höheren Bürokratie-Aufwand: In vielen Fällen muss die Lohnsumme der Beschäftigten künftig über mehrere Jahre überwacht werden.Das widerspricht allerdings dem Anliegen des Bundeswirtschaftsministeriums nach einem Bürokratie-Abbau. Deshalb setzt sich der BdSt unter anderem dafür ein, Betriebe mit mindestens fünf Arbeitnehmern von der Lohnsummenaufzeichnung zu befreien. Der Referenten-Entwurf sieht bisher nur eine Freistellung bei Betrieben mit drei Beschäftigten vor.
Zum Hintergrund
Eine Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ist aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 notwendig. Das Gericht hatte die Verschonung von Be-triebsvermögen grundsätzlich für verfas¬sungsgemäß erachtet, aber die Voraussetzungen für die Verschonungsregeln teils als zu weitgehend beurteilt. Mit dem vorliegenden Referenten-Entwurf soll das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz an die Vorgaben des Gerichts angepasst werden. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 30. Juni 2016 die für verfas¬sungswidrig erkannten Regelungen nachzubessern. Das Bundesfinanzministerium hatte rund 50 Verbände eingeladen, ihre Positionen zum Referenten-Entwurf einzubringen.
Stellungnahme des BdSt v. 02.07.2015
Denn für zahlreiche kleine Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe führt dieser zu einem deutlich höheren Bürokratie-Aufwand: In vielen Fällen muss die Lohnsumme der Beschäftigten künftig über mehrere Jahre überwacht werden.Das widerspricht allerdings dem Anliegen des Bundeswirtschaftsministeriums nach einem Bürokratie-Abbau. Deshalb setzt sich der BdSt unter anderem dafür ein, Betriebe mit mindestens fünf Arbeitnehmern von der Lohnsummenaufzeichnung zu befreien. Der Referenten-Entwurf sieht bisher nur eine Freistellung bei Betrieben mit drei Beschäftigten vor.
Zum Hintergrund
Eine Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ist aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 notwendig. Das Gericht hatte die Verschonung von Be-triebsvermögen grundsätzlich für verfas¬sungsgemäß erachtet, aber die Voraussetzungen für die Verschonungsregeln teils als zu weitgehend beurteilt. Mit dem vorliegenden Referenten-Entwurf soll das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz an die Vorgaben des Gerichts angepasst werden. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 30. Juni 2016 die für verfas¬sungswidrig erkannten Regelungen nachzubessern. Das Bundesfinanzministerium hatte rund 50 Verbände eingeladen, ihre Positionen zum Referenten-Entwurf einzubringen.
Stellungnahme des BdSt v. 02.07.2015