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Foto © 2014 Hans Jürgen Groß |
eigener Kraft abzutragen. Insbesondere in schwierigen finanziellen Lebenssituationen, wie zum Beispiel nach einer Scheidung oder nach dem Verlust des Arbeitsplatzes, sind die monatlichen Einkünfte zu gering, um die Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu begleichen. Auch spekulative Finanzgeschäfte,
Rechtzeitig Hilfe suchen
Bei einer Überschuldung ist es dem Schuldner nicht mehr möglich, seine laufenden finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn keine Besserung dieser Lage zu erwarten ist, sollten Verbrauchernicht zögern und sich um ein Privatinsolvenzverfahren bemühen. Statt den Kopf in den Sand zu stecken und in Kauf zu nehmen, dass der Schuldenberg unaufhörlich weiter wächst, ist rasches Handeln angesagt. Das deutsche Insolvenzrecht ermöglicht überschuldeten Privatpersonen einen finanziellen Neuanfang. Das Insolvenzverfahren ist jedoch aufwändig, so dass Betroffene professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen sollten. Besonders empfehlenswert sind Schuldnerberatungsstellen, die von öffentlichen oder kirchlichen Institutionen betrieben werden.
Die Dauer des Insolvenzverfahrens
Wie auf den Seiten des Informationsportals http://www.kreditzentrale.com/thema/privatinsolvenz detailliert ausgeführt wird, dauert das Insolvenzverfahren in der Regel ein Jahr. Daran schließt sich die Wohlverhaltensperiode an, die regelmäßig einen Zeitraum von sechs Jahren umfasst. Gelingt es dem Schuldner, 35 Prozent seiner Schulden an den Insolvenzverwalter zu bezahlen, reduziert sich diese Zeit auf lediglich drei Jahre. Eine Reduzierung der Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre erfolgt, wenn der Schuldner die Kosten des Insolvenzverfahrens aufbringt.Quelle: www.kreditzentrale.com