Die Länder haben in ihrer Sitzung am 12. Juni 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Sie wollen verhindern, dass einzelne Vorschriften zur Insolvenz oder Abwicklung von Kreditinstituten das Investmentbanking bevorzugen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren seien daher Alternativregelungen zu den bisherigen Vorschlägen zu prüfen. Hierbei seien den Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen, kleinen und mittleren Banken und von Personen in unteren und mittleren Einkommensgruppen Rechnung zu tragen.
Die bisherigen Regelungen privilegierten gerade Finanzprodukte, die die Finanzkrise maßgeblich ausgelöst hätten, während solides Bankgeschäft bisher benachteiligt werde.
Zudem spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung den Bundestag während der Aufbauphase des Einheitlichen Abwicklungsfonds über den Einsatz der Altmittel des Restrukturierungsfonds aus den Beitragsjahren 2011-2014 zu informieren hat. Nur so sei der Bundestag in der Lage, sich ein umfassendes Bild über die Mittelverwendung zu verschaffen.
Anpassung des Bankenrechts an Einheitlichen Abwicklungsmechanismus
Mit dem Gesetzentwurf legt die Bundesregierung ihre Pläne zur Anpassung des nationalen Bankenrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe vor. Der Entwurf soll damit auch den Start des einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorbereiten. Zudem schlägt die Bundesregierung Änderungen der Insolvenzregelungen für Banken vor. Diese sollen es in Zukunft ermöglichen, die Gläubiger einer Bank leichter an den Kosten einer Abwicklung zu beteiligen und so den Einsatz von Steuergeldern möglichst zu vermeiden. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung soll weitreichende Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse erhalten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 12.06.2015
Die bisherigen Regelungen privilegierten gerade Finanzprodukte, die die Finanzkrise maßgeblich ausgelöst hätten, während solides Bankgeschäft bisher benachteiligt werde.
Zudem spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung den Bundestag während der Aufbauphase des Einheitlichen Abwicklungsfonds über den Einsatz der Altmittel des Restrukturierungsfonds aus den Beitragsjahren 2011-2014 zu informieren hat. Nur so sei der Bundestag in der Lage, sich ein umfassendes Bild über die Mittelverwendung zu verschaffen.
Anpassung des Bankenrechts an Einheitlichen Abwicklungsmechanismus
Mit dem Gesetzentwurf legt die Bundesregierung ihre Pläne zur Anpassung des nationalen Bankenrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe vor. Der Entwurf soll damit auch den Start des einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorbereiten. Zudem schlägt die Bundesregierung Änderungen der Insolvenzregelungen für Banken vor. Diese sollen es in Zukunft ermöglichen, die Gläubiger einer Bank leichter an den Kosten einer Abwicklung zu beteiligen und so den Einsatz von Steuergeldern möglichst zu vermeiden. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung soll weitreichende Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse erhalten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 12.06.2015