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aktuelle Informationen des nds. Finanzgerichts vom 21.05.2015


Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der  Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz  .
Dort können Sie unter "Suche" das jeweilige Aktenzeichen eingeben.

Az. 4 K 28/14 - Urteil vom 03.12.2014
Aufwendungen für ein Dienstjubiläum als Werbungskosten 
Aufwendungen, die einem Beamten im Zusammenhang mit der Ausrichtung einer ausschließlich von ihm selbst veranlassten und organisierten Feier anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums entstanden sind, sind nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar.

Nichtzulassungsbeschwerde - BFH-Az.: VI B 7/15
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Az. 4 K 233/14 - Urteil vom 28.01.2015
Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben 
Die aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags erbrachten Leistungen sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Möglichkeit der Abänderung nach § 323 ZPO vereinbart ist

Revision eingelegt - BFH-Az.: IV R 13/15
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Az. 4 K 234/14 - Urteil vom 28.01.2015
Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben 
Die aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags erbrachten Leistungen sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Möglichkeit der Abänderung nach § 323 ZPO vereinbart ist

Revision eingelegt - BFH-Az.: IV R 14/15
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Az. 5 K 32/13 - Urteil vom 20.11.2014
Umsatzsteuer 2008 - 2010 
Die Vermittlung von osteuropäischen Pflegekräften und die Umsatzsteuerpflicht

Revision eingelegt - BFH-Az.: V R 3/15
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Az. 6 K 424/13- Urteil vom 26.02.2015
Körperschaftsteuer 2010
Gewerbesteuermessbetrag 2010
ges. Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zum 31.12.2010
ges. Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2010 

Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen in Sinne des § 8c Abs. 1 Satz 3 KStG

Revision eingelegt - BFH-Az.: I R 30/15
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Az. 9 K 260/12 - Urteil vom 18.02.2015
Abgrenzung betriebliche/gesellschaftsrechtliche Veranlassung
  1. Die Frage, ob die durch einen Zwangsverwalter veranlasste Weiterleitung der an die Grundpfandgläubigerin ausgekehrten Beträge betrieblich veranlasst war, ist danach zu beurteilen, ob die Abtretung der Grundschulden aus betrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen erfolgt ist.
  2. Die umstrittene Rechtsfrage, ob die Bestellung eines Grundpfandrechtes für fremde Schulden bzw. die tatsächliche Haftungsinanspruchnahme hieraus durch eine Teilwertabschreibung oder eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziell abzubilden ist, kann dahinstehen, wenn die Abtretung der Grundschulden nicht betrieblich veranlasst war.
Revision eingelegt - BFH-Az.: IV R 22/15
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Az. 9 K 64/13 - Urteil vom 18.02.2015
Versteuerung von in geänderten Arbeitsverträgen vereinbarten Zusatzleistungen (Kindergartenzuschuss, Tankkarte, Erholungsbeihilfe, Internetpauschale)
  1. Verständigt sich ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber darauf, auf zukünftig entstehende Barlohnbestandteile zugunsten des Sachbezugs „Tankkarte" zu verzichten, liegt eine grundsätzlich zulässige Umwandlung von Bar- zu Sachlohn zur Inanspruchnahme der Vorteile aus § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG vor.
  2. Die Pauschalversteuerung von Erholungsbeihilfen gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG fordert nicht nur einen ganz bestimmten Verwendungszweck der insoweit gewährten Leistungen, nämlich die Mittelverwendung für Zwecke der Erholung, sondern auch eine Überprüfung durch den Arbeitgeber, dass seine Arbeitnehmer diese als Erholungsbeihilfen gewährten Leistungen tatsächlich zu diesem Zweck verwenden. Allein die „Bestätigung" des Steuerpflichtigen auf einem Vordruck, er habe die Erholungsbeihilfe für einen Jahresurlaub verwendet, reicht nicht aus, um der Arbeitgeberin die Möglichkeit der erforderlichen Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung zu geben.
rechtskräftig
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Az. 11 K 70/14 - Urteil vom 11.12.2014
Einkommensteuer 2011 und 2012 
Polizeibeamter kann nach Dienstreisegrundsätzen Kosten geltend machen

Revision eingelegt - BFH-Az.: VI R 8/15
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Az. 12 K 39/12 - Urteil vom 03.06.2014
ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2006 
Zu den Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von Freiberuflern

rechtskräftig
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Az. 14 K 93/14 - Beschluss vom 23.03.2015
Örtliche Zuständigkeit in Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs
Klagt eine Körperschaft als unterhaltsgewährende Stelle auf Auszahlung von Kindergeld, richtet sich die örtliche Zuständigkeit unter analoger Anwendung des § 38 Abs. 2a Satz 1 FGO nach dem Sitz der klagenden Körperschaft.
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