Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein | Heranführung an die selbstständige Tätigkeit – Vollkommen kostenlos für Sie, ohne Eigenbeteiligung! - jetzt auch in MELSUNGEN
Für alle die sich aus der Arbeitslosigkeit (ALG I, ALG II) heraus selbständig machen wollen - Lassen Sie jetzt kostenlos begleiten.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Weiterentwicklung des früheren Vermittlungsgutscheins, der bis zum 31. März 2012 ausgegeben wurde. Die bisherige Nutzung beschränkte sich in der Regel auf Arbeitsvermittler, jedoch kann der AVGS auch zur Heranführung an die selbstständige Tätigkeit (Existenzgründung) genutzt werden.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen
Beantragt werden kann dieser beim zuständigen Jobcenter, Arbeitsagentur oder gegebenenfalls beim Landkreis: Falls Sie Fragen zum Beantragen haben, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Hotline.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Antrag befindet sich hier
Wie wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) verrechnet?Der AVGS wird an den AZAV-zertifizierten Abrechnungsstelle (in diesem Falle bei uns) im Original übergeben. Um die Abrechnung müssen Sie sich nicht kümmern, die erhaltenen Leistungen bleiben für Sie in der Regel kostenlos.
Aktivierungs- und Vermittlungssgutschein
Muster Ein Muster des AVGS finden Sie hierHaben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann vereinbaren Sie einen kostenlosen Informationstermin:
Zentrum für Beratung, Coaching & Mediation, Schloßstr. 18, 34212 Melsungen
Telefon 05661/52550
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