Fortführung des „Gründercoaching Deutschland“ aus KfW-Mitteln ab 01.05.2015
Der Start der ESF-finanzierten Beratungsprogramme in der neuen Förderperiode verzögert sich. Die KfW bietet das „Gründercoaching Deutschland“ (GCDneu) aus KfW-Mitteln ab dem 01.05.2015 an, um eine Förderlücke zu vermeiden. Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform, in den ersten zwei Jahren nach Gründung.
Die selbständige Tätigkeit kann in Teil- oder Vollzeit ausgeübt werden. Das Nettoberatungshonorar darf maximal 4.000 EUR betragen. Bei der Förderung wird maximal ein Beratungshonorar von 100 EUR pro Stunde berücksichtigt. Es dürfen höchstens acht Stunden pro Tag beraten und abgerechnet werden.
Existenzgründerinnen und Existenzgründer erhalten:
- in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Honorars
- in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig in Höhe von 50 % des Honorars
Die Auszahlung des Zuschusses wird für alle Zusagen ab dem 01.05.2015 ausschließlich an die Antragstellerinnen und Antragsteller erfolgen. Abtretungen an Beraterinnen, Berater oder andere Dritte sind ausgeschlossen. Der Antrag inklusive De-minimis-Erklärung, der Schlussverwendungsnachweis sowie die aktuelle Kumulierungserklärung sind im Original einzureichen.
Die Beratungsrechnung und der Kontoauszug der Existenzgründerin bzw. des Existenzgründers als Nachweis für den gezahlten Eigenanteil werden in einfacher Kopie benötigt. Eine Zahlung in bar oder von einem anderen Konto wird nicht anerkannt. Vor Erteilung der Zusage durch die KfW dürfen weder Kosten für die geförderte Beratung in Rechnung gestellt, noch Zahlungen an die Beraterin bzw. den Berater geleistet worden sein. Die Mehrwertsteuer ist generell nicht förderfähig, also auch nicht für Gründerinnen bzw. Gründer, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Der Regionalpartner prüft neben der formalen Förderfähigkeit die Identität der Existenzgründerin oder des Existenzgründers anhand geeigneter Ausweisdokumente und die Angaben zum Unternehmensregister, sofern das Unternehmen im Unternehmensregister eingetragen ist. In der Zusage wird der Maximalbetrag der Zuschusshöhe in EUR angegeben. Erst auf Basis der Abrechnungsunterlagen wird die endgültige Höhe des Zuschusses ermittelt. Die endgültige Höhe des Zuschusses darf in keinem Fall über dem in der Zusage angegebenen Wert der Zuschusshöhe liegen.
Die geänderten Förderbedingungen sind dem ab 01.05.2015 geltenden Merkblatt zu entnehmen.
PM KfW vom 01.04.2015