Die Länder wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum verbesserten Schutz gegen unlauteren Wettbewerb weiter optimieren. In ihrer umfangreichen Stellungnahme vom 6. März 2015 weisen sie darauf hin, dass bei unseriösen Geschäftspraktiken wesentliche Verbraucherinformationen wie zum Beispiel Zusatzkosten oder Leistungseinschränkungen häufig in den AGB versteckt seien. Der Bundesrat möchte daher klarstellen, dass auch dies bereits als unlauteres Handeln gilt.
Er hält zudem die vorgesehenen Regeln zur Abschöpfung von unzulässig erzielten Gewinnen für nicht ausreichend und fordert eine Beweislastumkehr: Künftig sei das Verschulden der Unternehmen zu vermuten und nicht vom Verbraucher darzulegen und zu beweisen.
Die Länder möchten auch die Möglichkeit des "fliegenden Gerichtsstands" aufheben oder zumindest einschränken. Der Umstand, dass es im Internet keinen physischen Ort einer schädigenden Handlung gebe, könne kein Argument sein, den Gerichtsort ins Belieben eines Klägers zu stellen. Die geltenden Regelungen ermöglichten es bislang, im Onlinehandel Gerichtsstände so auszuwählen, dass sie die Erfolgsaussichten des Klägers verbessern und die Kosten für die Beklagten erhöhen. Hierin liege eine wichtige Ursache für den sogenannten Abmahnmissbrauch, die beseitigt werden müsse, so der Bundesrat.
Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit der Stellungnahme des Bundesrates beschäftigen. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.
Er hält zudem die vorgesehenen Regeln zur Abschöpfung von unzulässig erzielten Gewinnen für nicht ausreichend und fordert eine Beweislastumkehr: Künftig sei das Verschulden der Unternehmen zu vermuten und nicht vom Verbraucher darzulegen und zu beweisen.
Die Länder möchten auch die Möglichkeit des "fliegenden Gerichtsstands" aufheben oder zumindest einschränken. Der Umstand, dass es im Internet keinen physischen Ort einer schädigenden Handlung gebe, könne kein Argument sein, den Gerichtsort ins Belieben eines Klägers zu stellen. Die geltenden Regelungen ermöglichten es bislang, im Onlinehandel Gerichtsstände so auszuwählen, dass sie die Erfolgsaussichten des Klägers verbessern und die Kosten für die Beklagten erhöhen. Hierin liege eine wichtige Ursache für den sogenannten Abmahnmissbrauch, die beseitigt werden müsse, so der Bundesrat.
Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit der Stellungnahme des Bundesrates beschäftigen. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.
Plenarsitzung des Bundesrates am 06.03.2015