Kfz-Steuer wird vom Zoll erhoben – Zahlungen nur noch an Bundeskasse möglich Automatische Weiterleitung von Zahlungen an die bisherigen Konten endet zum 1. März 2015
Wie in Informationsschreiben und verschiedenen Presseveröffentlichungen hingewiesen, hat sich die Bankverbindung für die Zahlung der Kfz-Steuer mit dem Zuständigkeitswechsel ebenfalls geändert: Zahlungen sind nur noch an die zuständige Bundeskasse der Hauptzollämter möglich, nicht mehr an die Finanzkassen der Länder. Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben jedoch weiterhin gültig und wurden auf die neuen Bankverbindungen umgestellt. Überweisungen dagegen, die noch an die Landesfinanzkasse gerichtet sind, werden ab dem 1. März 2015 nicht mehr automatisch an die zuständige Bundeskasse weitergeleitet. Die hier eingehenden Zahlungen werden daher zurück überwiesen.
Dies kann unangenehme Konsequenzen für die betroffenen Fahrzeughalter haben: Neben Säumniszuschlägen kann im schlimmsten Fall eine Zwangsabmeldung folgen.
Eine Liste der örtlichen Kontaktstellen findet sich unter www.zoll.de.
Infos zur Kraftfahrzeugsteuer gibt es unter der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung: Telefon: 0351/44834-550; E-Mail: info.kraftst@zoll.de
PM Landesamt f. Steuern Rheinland-Pfalz v. 03.02.2015