Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a, § 6 UStG): Anerkennung der Ausgangsvermerke im IT-Verfahren ATLAS als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke
Mit dem BMF-Schreiben werden die Ausgangsvermerke, die im IT-Verfahren ATLAS erzeugt werden, erläutert und deren Anerkennung als Ausfuhrnachweis geregelt.
Mit dem BMF-Schreiben werden die Ausgangsvermerke, die im IT-Verfahren ATLAS erzeugt werden, erläutert und deren Anerkennung als Ausfuhrnachweis geregelt.