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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermets (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG); Erweiterung der Nichtbeanstandungsregelung

Mit dem BMF-Schreiben wird die um sechs Monate verlängerte Nichtbeanstandungsregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von bestimmten Metallen auf weitere Umsätze erweitert.