Az. 8 K 302/13 - Urteil vom 23.09.2014
ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009Die AfaA des § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt für alle Arten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, nicht dagegen für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie den Grund und Boden
rechtskräftig
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ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009Die AfaA des § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt für alle Arten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, nicht dagegen für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie den Grund und Boden
rechtskräftig
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Az. 9 K 55/12 - Urteil vom 26.11.2014
Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Veruntreuung eines als Steuerzahlung vorgesehenen Massezuschusses durch den Konkursverwalter
Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Veruntreuung eines als Steuerzahlung vorgesehenen Massezuschusses durch den Konkursverwalter
- Grundsätzlich ist der Konkursschuldner (jetzt: Insolvenzschuldner) - neben dem Konkursverwalter (jetzt: Insolvenzverwalter) - berechtigt, einen Antrag auf Erlass von Steuerforderungen zu stellen, die nicht Masseverbindlichkeiten sind, also bis zum Beginn des Konkursverfahrens (jetzt: Insolvenzverfahren) entstanden sind.
- In einem solchen Fall ist die Klage des Konkursverwalters gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung unzulässig, da er selbst kein Vorverfahren durchgeführt hat und er auch nicht durch eine ablehnende Einspruchsentscheidung belastet ist.
- Es besteht kein Anspruch auf Erlass von Steuerforderungen aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn ein Konkursverwalter einen ihm vom Konkursschuldner überwiesenen, für die Steuerzahlung vorgesehenen Massezuschuss veruntreut.
vorläufig nicht rechtskräftig