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Umsatzsteuer; Verpflegungsleistungen bei Beherbergungsumsätzen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15. Januar 2009 entschieden, dass es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt. Nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 4. Mai 2010 (BStBl I 2010 Seite 490) war diese Aussage nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. An der in diesem Schreiben vertretenen Rechtsauffassung wird nicht mehr festgehalten; es wird mit dem BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2014 aufgehoben.