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Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften auf Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen; Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Mit dem BMF-Schreiben wird die Nichtbeanstandungsregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von bestimmten Metallen um sechs Monate verlängert.