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Foto © 2014 Hans Jürgen Groß |
Der Gesetzentwurf sieht Verschärfungen für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuersündern vor. Grundlage sind auf der Finanzministerkonferenz am 9. Mai 2014 beschlossene Eckpunkte.
Künftig so Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Zudem dehnt der Gesetzentwurf die Verjährung auf zehn Jahre aus.
Der Bundestag hat bereits mit den Beratungen des Entwurfs begonnen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 07.11.2014