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Steuerliche Anerkennung von Spenden (Rückspende)

Steuerliche Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende)


Das BMF-Schreiben vom 25. November 2014 enthält Regelungen zur steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden und Rückspenden als Sonderausgabe nach § 10b EStG.
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