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Runder Tisch (RT), Turn Around Beratung (TABkfw): Änderungen zum 01.01.2015

1.1 Weiterführung von „Runder Tisch“ und „Turn Around Beratung“ als De-minimis-Beihilfe

Aufgrund einer Änderung der Beihilferegelungen bietet die KfW die Produkte „Runder Tisch“ und
„Turn Around Beratung“ ab 01.01.2015 als De-minimis-Beihilfe an. Die Antragstellung in der Antragsplattform erfolgt ab diesem Zeitpunkt mit einer neuen De-minimis-Erklärung, die als Anlage zum Antrag beim Regionalpartner einzureichen ist. Auf dieser Basis erfolgt auch die Empfehlung des Regionalpartners. Eine Aktualisierung und Empfehlung von noch offenen Anträgen vor dem 01.01.2015 in der Regionalpartnerplattform durch den Regionalpartner und eine Zusage der KfW sind nicht möglich. Sofern offene Anträge in der Regionalpartnerplattform bis 01.01.2015 nicht mehr vom Regionalpartner empfohlen werden können, sind die Antragsdaten im neuen Jahr gegebenenfalls vom Antragsteller neu zu erfassen.

1.2 Aktueller Hinweis für „Runder Tisch“

Bitte beachten Sie, dass der Beratungsbeginn auch bei „Runder Tisch“ erst mit Datum des Zusageschreibens erfolgen darf. Bei Beratungsbeginn vor Zusage der KfW ist künftig auch bei „Runder Tisch“ eine Förderung der KfW leider komplett ausgeschlossen.


1.3 Verlängerung des Beratungszeitraums der „Turn Around Beratung“ auf sechs Monate
Auf vielfachen Wunsch verlängert die KfW den Beratungszeitraum für die TABkfw auf sechs Monate.

2. Turn Around Beratung (TABkfw):

Änderungen zum 01.05.2015 - Anpassung der Bemessungsgrundlage und der Förderintensität

Ziel ist es, die Anzahl der geförderten Unternehmen zu erhöhen. Aus diesem Grund wird die Bemessungsgrundlage ab dem 01.05.2015 von 8.000 EUR auf 6.000 EUR herabgesetzt. Der Zuschuss beträgt dann 65 %, maximal 3.900 EUR in den neuen Bundesländern. In den alten Bundesländern beträgt der Zuschuss 50 %, maximal 3.000 EUR. Die Phasing-Out-Regionen entfallen. Das hat zur Folge, dass die Regionen Brandenburg-Südwest, Leipzig und Halle den neuen Bundesländern und die Region Lüneburg den alten Bundesländern zugeordnet werden.

KfW-Information für Berater der Beraterbörse vom 18.11.2014