Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der Einsprüche und Änderungsanträge zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in den Veranlagungszeiträumen 2006 bis 2011
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteilen vom 9. Februar 2012 - III R 67/09 - (BStBl II S. 567), vom 5. Juli 2012 - III R 80/09 - (BStBl II S. 816) und vom 14. November 2013 - III R 18/13 - (BStBl 2014 II S. 383) entschieden, dass die für die Veranlagungszeitäume 2006 bis 2011 geltenden Regelungen zur beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß sind. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 7. Mai 2014 - 2 BvR 2354/12 - die gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 2012 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die in dieser Angelegenheit eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge können somit keinen Erfolg haben. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben deshalb durch Allgemeinverfügung vom 3. November 2014 diese Einsprüche und Änderungsanträge zurückgewiesen.
Einsprüche und Änderungsanträge, welche die Frage der Verfassungsmäßigkeit der für die Veranlagungszeiträume vor 2006 geltenden Regelungen zu den Kinderbetreuungskosten betrafen, sind bereits durch Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. März 2011 (BStBl I S. 243) zurückgewiesen worden.
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Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der Einsprüche und Änderungsanträge zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in den Veranlagungszeiträumen 2006 bis 2011 (PDF, 16,7 KB)
Pressemitteilung BMF vom 04.11.2014
Einsprüche und Änderungsanträge, welche die Frage der Verfassungsmäßigkeit der für die Veranlagungszeiträume vor 2006 geltenden Regelungen zu den Kinderbetreuungskosten betrafen, sind bereits durch Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. März 2011 (BStBl I S. 243) zurückgewiesen worden.
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der Einsprüche und Änderungsanträge zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in den Veranlagungszeiträumen 2006 bis 2011 (PDF, 16,7 KB)
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