Zoll deckt Schwarzarbeit auf
Am 22. und 23. September 2014 prüften 1.735 Bedienstete der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung das Elektrohandwerk. Bei diesem Großeinsatz wurden 7.459 Personen überprüft und 959 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Insgesamt wurden 2.409 Betriebe und Baustellen kontrolliert.Im Fokus stand dabei die Prüfung, ob die Branchenmindestlöhne gezahlt werden, Scheinselbstständigkeit vorliegt und Arbeitgeber ihren Meldepflichten zur Sozialversicherung nachgekommen sind.
Vor Ort wurden insgesamt 134 Ermittlungsverfahren, davon 16 Straf- und 118 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet.
Die Strafverfahren wurden im Wesentlichen wegen Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und aufenthaltsrechtlichen Verstößen geführt.
70 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (unter anderem Mindestlohnverstöße) eingeleitet. Weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltstitel, Nichtmitführens von Ausweispapieren, Verstößen gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht, illegaler Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauchs geführt.
In 476 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Dabei bestehen in 151 Fällen Hinweise auf eine Mindestlohnunterschreitung. In 174 Fällen liegen Hinweise auf nicht ordnungsgemäß abgeführte Beiträge zur Sozialversicherung vor, wovon in 51 Fällen Anhaltspunkte für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bestehen, die jedoch als Auftraggeber-Auftragnehmerverhältnis (Scheinselbstständigkeit) verschleiert sind. Darüber hinaus liegen Hinweise auf unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung, illegale Ausländerbeschäftigung und zu Unrecht bezogenes Arbeitslosengeld vor.
Pressemitteilung dt. Zoll vom 30.09.2014