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aktuelle Entscheidungen des FG Saarland

Urteil vom 9. Juli 2014, 1 K 1332/12
Körperschaftsteuer, Aufwendungen für Geburtstagsfeier vGA? (§ 8 Abs. 3 KStG)
Aufwendungen einer GmbH für eine Feier anlässlich des 80. Geburtstags des Gesellschafter-Geschäftsführers stellen insoweit keine vGA dar, wie die von der Rechtsprechung des BFH heranzuziehenden Kriterien – wie etwa Veranstaltungsort, Gäste, Gastgeber – den privaten Anlass „überlagern".
Veröffentlicht am 29.09.2014


Urteil vom 25. Juni 2014, 2 K 1362/12

Steuerliche Behandlung von Zahlungen der Luxemburger Gesundheitskasse und der Familienkasse in Deutschland (EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3 , § 2 Abs. 1, § 3 Nr. 1 Buchst. d, Nr. 67, DBA Luxemburg Art. 10, 11)

Leistungen der Caisse Nationale de la Santé (CNS d' Gesondheetskeess) und der Caisse nationale des prestations familiales aus Luxemburg sind nach in die Berechnung des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG einzubeziehen.
Veröffentlicht am 29.09.2014


Beschluss vom 21. Mai 2014, 2 V 1032/14
Haftung für Umsatzsteuer bei Globalzession (AO §§ 191 Abs. 1 O, 69, 34; InsO §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22)

Allein in der Vereinbarung einer Globalzession zwischen der Gesellschaft und einem Kreditinstitut außerhalb einer Krise liegt kein schuldhaftes Verhalten, das zu einer Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft führt.
Veröffentlicht am 29.09.2014


Urteil vom 23. April 2014, 2 K 1157/11

Keine Verfassungswidrigkeit des eingeschränkten Verlustabzugs bei Aktienverkäufen (§ 2 Abs. 3, § 3 Nr. 40 Buchst. j a.F., § 3c Abs. 2, § 20 Abs. 6 Satz 1 n.F., § 23 Abs. 3 Satz 1, § 23 Abs. 3 Satz 9 n.F., § 52a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 10 Satz 1, Abs. 11 Satz 4 EStG; Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG)

1. Die Einschränkungen des Verlustabzugs bei Aktienverkäufen durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom 14.1.2007 (BGBl I 2007, 1912) sind nicht verfassungswidrig. Hierdurch werden weder Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 14 Abs. 1 GG noch das Rechtsstaatsprinzip verletzt (Art. 20 Abs. 3).

2. Zu den Voraussetzungen einer konkreten Normenkontrolle (Richtervorlage) nach Art. 100 Abs. 1 GG.
Veröffentlicht am 29.09.2014


Urteil vom 23. April 2014, 2 K 1273/11
Voraussetzungen für die Änderung eines bestandskräftigen Einheitswertbescheides gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO – wirtschaftliches Eigentum keine neue Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 AO (§§ 39, 124 Abs. 3, 125 Abs. 1, 173 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 22 Abs. 3 BewG; §§ 135 Abs. 3, 136 Abs. 1 Satz 1, 138, 139 Abs. 4 FGO)

1. Ein Einheitswertbescheid ist nicht bereits dann i.S.v. § 125 Abs. 1 AO nichtig, wenn darin eine fehlerhafte Zurechnung des betreffenden Grundstücks vorgenommen wurde.

2. Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Steuerpflichtiger nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines Grundstücks ist, das ihm zuvor zugerechnet wurde, begründet dies keine neue Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 AO. Denn das wirtschaftliche Eigentum (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) stellt sich als Ergebnis einer rechtlichen Würdigung des von der Finanzbehörde vorgefundenen Sachverhalts nach dem Gesamtbild der Verhältnisse dar.

3. Den organschaftlichen Vertreter einer juristischen Person trifft ungeachtet einer fehlenden juristischen Ausbildung grobes Verschulden i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er entgegen einer eindeutigen und unmissverständlichen Rechtsbehelfsbelehrung in einem Einheitswertbescheid über die Zurechnungsfortschreibung den (bestandskräftig festgestellten und nicht geänderten) Einheitswert angreift, aber nicht die geänderte Zurechnung, die den Anlass der Fortschreibung bildete.
Veröffentlicht am 29.09.2014

Urteil vom 2. September 2013, 2 K 1425/11
Auf tarifvertraglicher Grundlage gezahlte Instandhaltungsaufwendungen für Instrumente von Orchestermusikern als steuerfreier Auslagenersatz (§§ 3 Nr. 50, 40 Abs. 1 Nr. 2, § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 27 TVK)

1. Die den Berufsmusikern eines Orchesters durch den Arbeitgeber erstatteten Aufwendungen für die Instandsetzung und Instandhaltung ihrer beruflich genutzten Musikinstrumente stellen steuerfreien Auslagenersatz im Sinne des § 3 Nr. 50 EStG dar und keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber hierzu tarifvertraglich verpflichtet ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. 3. 2006 VI R 24/03, BFHE 212, 556, BStBl II 2006, 473).

2. Zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, für den der Arbeitgeber haftet, ge-hört auch die Lohnsteuer, welche die Arbeitnehmer gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG schulden und die der Arbeitgeber übernimmt(BFH-Rechtsprechung).
Veröffentlicht am 29.09.2014