Der neue KfW-Unternehmerkredit Plus ermöglicht etablierten innovativen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine besonders zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Das neue Produkt zur Stärkung innovativer Unternehmen startet zum 01.12.2014.
Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden
Kriterienkatalog erfüllen:
Die Bestätigung über das Erfüllen von mindestens einem der vorgenannten Kriterien erfolgt im Rahmen des Formulars Anlage zur Prüfung "inovative UnternehmenKFW-Unternehmerkredit Plus".
Die Produktbedingungen sehen bei Investitionsfinanzierungen eine Kreditlaufzeit von 7 Jahren
und bei Betriebsmitteln von 5 Jahren vor.
Mit der neuen 7-jährigen Kreditlaufzeit können Investitionen zukünftig im mittleren Laufzeitsegment finanziert werden.
Das Anbieten der Haftungsfreistellung für Betriebsmittel mit einer Laufzeit von 5 Jahren erweitert die Produktpalette und eröffnet zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.
Die durchleitenden Kreditinstitute werden durch eine obligatorische Haftungsfreistellung entsprechend der Regelungen im KfW-Unternehmerkredit in Höhe von 50 % von den Risiken entlastet. Zu diesem Zweck wird das Produkt von einer Garantie im Rahmen des „Risk Sharing
Instrument (RSI)“ der Europäischen Gemeinschaft für innovative und forschungsorientierte KMUs
und kleine Mittelstandsfirmen unterstützt.
Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 EUR. Maximal ist ein Kreditbetrag von 7,5 Mio. EUR
möglich.
Im Rahmen des KfW-Unternehmerkredit Plus ist eine einmalige Darlehenszusage möglich.
Auf Grund der Vorgaben aus dem Garantievertrag endet die Produktlaufzeit spätestens am 31.12.2015. Über eine mögliche Produktfortführung wird rechtzeitig vor Ablauf des Jahres
2015 informiert.
Weitere Einzelheiten enthält das beigefügte Merkblatt.
Voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November werden mit einer weiteren KfW-Information ergänzende Details zur Produkt- und Zinssatzgestaltung mitgeteilt.
Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden
Kriterienkatalog erfüllen:
- Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als 20 % per anno gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl).
- Das Unternehmen hat im letzten Jahr FuE-Ausgaben in Höhe von mindestens 20 % des beantragten Kreditvolumens getätigt.
- Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
- Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
- Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein Patent erteilt.
- An dem Unternehmen ist ein (innovation driven) Venture Capital Fonds beteiligt.
- Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem „Wissenschafts-, Technologie oder Innovationspark“.
Die Bestätigung über das Erfüllen von mindestens einem der vorgenannten Kriterien erfolgt im Rahmen des Formulars Anlage zur Prüfung "inovative UnternehmenKFW-Unternehmerkredit Plus".
Die Produktbedingungen sehen bei Investitionsfinanzierungen eine Kreditlaufzeit von 7 Jahren
und bei Betriebsmitteln von 5 Jahren vor.
Mit der neuen 7-jährigen Kreditlaufzeit können Investitionen zukünftig im mittleren Laufzeitsegment finanziert werden.
Das Anbieten der Haftungsfreistellung für Betriebsmittel mit einer Laufzeit von 5 Jahren erweitert die Produktpalette und eröffnet zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.
Die durchleitenden Kreditinstitute werden durch eine obligatorische Haftungsfreistellung entsprechend der Regelungen im KfW-Unternehmerkredit in Höhe von 50 % von den Risiken entlastet. Zu diesem Zweck wird das Produkt von einer Garantie im Rahmen des „Risk Sharing
Instrument (RSI)“ der Europäischen Gemeinschaft für innovative und forschungsorientierte KMUs
und kleine Mittelstandsfirmen unterstützt.
Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 EUR. Maximal ist ein Kreditbetrag von 7,5 Mio. EUR
möglich.
Im Rahmen des KfW-Unternehmerkredit Plus ist eine einmalige Darlehenszusage möglich.
Auf Grund der Vorgaben aus dem Garantievertrag endet die Produktlaufzeit spätestens am 31.12.2015. Über eine mögliche Produktfortführung wird rechtzeitig vor Ablauf des Jahres
2015 informiert.
Weitere Einzelheiten enthält das beigefügte Merkblatt.
Voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November werden mit einer weiteren KfW-Information ergänzende Details zur Produkt- und Zinssatzgestaltung mitgeteilt.