Das Hessische Finanzgericht hat sich zur umsatzsteuerrechtlichen Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen die Vermittlung von Sportwetten für eine im Ausland ansässige Gesellschaft im Inland (Deutschland) steuerbar ist (Az.:6 K 2858/11).
Download: Urteil Geschäftsnr. 6 K 2858/11 (PDF)
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Kassel, den 29.08.2014