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Foto: © 2014 - Hans Jürgen Groß |
Der Bundesrat fordert zudem Entlastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen. Dabei geht es zum einen um die Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Verkehrsbereich, um die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr decken zu können. Zum anderen erinnern die Länder an die Festlegung, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteilhabegesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Damit verbinden sie die Erwartung an eine jährliche Entlastung von fünf Milliarden Euro mit Wirkung zum 1. Januar 2017.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Haushaltsgesetzes 2015 weist ein Gesamtvolumen des Haushalts von 299,5 Milliarden Euro aus. Die Regierung plant zum ersten Mal seit dem Jahr 1969 einen Haushalt, der ohne Neuverschuldung auskommen soll. Im Finanzplan macht sie zudem deutlich, dass die "schwarze Null" des Jahres 2015 aus ihrer Sicht den Beginn eines nachhaltig ausgeglichenen Bundeshaushalts für den gesamten Finanzplanungszeitraum markiert.
Plenarsitzung des Bundesrates am 19.09.2014