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Haushalt 2015

Foto: © 2014 - Hans Jürgen Groß
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. September 2014 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Haushaltsgesetzes 2015 und den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2014 bis 2018 beraten und hierzu Stellung genommen. Er erkennt an, dass erstmals seit 1969 ein Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreicht werden könne. Zugleich weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass sich die Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung mehrten. Zur langfristigen Absicherung eines Haushalts ohne Neuverschuldung bedürfe es daher weiterer Konsolidierungsanstrengungen. Die Länder begrüßen zudem die Bereitschaft, vermehrt in die Bereiche Bildung, Forschung, Verkehr und Infrastruktur zu investieren. Angesichts bedeutender Investitionsdefizite sehen sie aber die Notwendigkeit, darüber hinausgehende zusätzliche Mittel in diese Zukunftsbereiche umzulenken.

Der Bundesrat fordert zudem Entlastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen. Dabei geht es zum einen um die Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Verkehrsbereich, um die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr decken zu können. Zum anderen erinnern die Länder an die Festlegung, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteilhabegesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Damit verbinden sie die Erwartung an eine jährliche Entlastung von fünf Milliarden Euro mit Wirkung zum 1. Januar 2017.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Haushaltsgesetzes 2015 weist ein Gesamtvolumen des Haushalts von 299,5 Milliarden Euro aus. Die Regierung plant zum ersten Mal seit dem Jahr 1969 einen Haushalt, der ohne Neuverschuldung auskommen soll. Im Finanzplan macht sie zudem deutlich, dass die "schwarze Null" des Jahres 2015 aus ihrer Sicht den Beginn eines nachhaltig ausgeglichenen Bundeshaushalts für den gesamten Finanzplanungszeitraum markiert.

Plenarsitzung des Bundesrates am 19.09.2014