Der Bundesrat hat dem Tarifautonomiestärkungsgesetz am 11. Juli 2014 zugestimmt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.
Das Gesetz führt einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland ein. Dieser beträgt ab dem 1. Januar des nächsten Jahres 8,50 Euro pro Stunde. Für bestimmte Gruppen gelten noch Übergangs- und Sonderregelungen.
Ein höherer Mindestlohn könnte erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2017 durch eine Kommission der Tarifpartner beschlossen werden. Vorgesehen ist, alle zwei Jahre eine Anpassung vorzunehmen.
Pressemitteilung Bundesrat vom 11.07.2014
Das Gesetz führt einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland ein. Dieser beträgt ab dem 1. Januar des nächsten Jahres 8,50 Euro pro Stunde. Für bestimmte Gruppen gelten noch Übergangs- und Sonderregelungen.
Ein höherer Mindestlohn könnte erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2017 durch eine Kommission der Tarifpartner beschlossen werden. Vorgesehen ist, alle zwei Jahre eine Anpassung vorzunehmen.
Pressemitteilung Bundesrat vom 11.07.2014