gute Nachrichten für alle, die in der Vergangenheit einen Kredit aufgenommen und dabei Bearbeitungsgebühren bezahlt haben. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese bei Verbraucherkrediten ungültig sind und zurückerstattet werden müssen. Nach einer Schätzung der Stiftung Warentest geht es um knapp 13 Milliarden Euro.
Auch Gründer, Freiberufler und Selbstständige können im Rahmen von Geschäftskrediten bezahlte Bearbeitungsgebühren zurückverlangen, wenn der Nettodarlehensbetrag maximal 75.000 Euro betrug und die Bearbeitungsgebühren nicht individuell vereinbart wurden, sondern im Rahmen eines vorformulierten Standarddarlehensvertrags.
Die Banken werden allerdings nicht von alleine tätig. Als Kreditnehmer müssen Sie diese explizit zur Rückzahlung auffordern.
Auch Gründer, Freiberufler und Selbstständige können im Rahmen von Geschäftskrediten bezahlte Bearbeitungsgebühren zurückverlangen, wenn der Nettodarlehensbetrag maximal 75.000 Euro betrug und die Bearbeitungsgebühren nicht individuell vereinbart wurden, sondern im Rahmen eines vorformulierten Standarddarlehensvertrags.
Die Banken werden allerdings nicht von alleine tätig. Als Kreditnehmer müssen Sie diese explizit zur Rückzahlung auffordern.
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Quelle: VGSD vom 22.05.2014