Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beraten und hierzu Stellung genommen. Er fordert, die Länder stärker in die Aufgaben des geplanten wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen einzubinden.
Die bisher vorgesehenen Regelungen sieht der Bundesrat als unzureichend an, da die Arbeit des neuen Instituts vielfach erhebliche Auswirkungen auf die in Länderhoheit fallenden Aufgaben - wie zum Beispiel die Krankenhausplanung - hat. Er will in das zu verabschiedende Gesetz daher weitergehende und angemessene Beteiligungsmöglichkeiten aufnehmen. Zudem möchte er den Ländern ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss im Bereich der Qualitätssicherung einräumen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg bringen. Hierzu legt sie einen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz von 14,6 Prozent fest. Den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den Krankenkassen bisher von ihren Mitgliedern erheben konnten, schafft der Gesetzentwurf ab. Die hierdurch entstehende Finanzlücke von jährlich rund 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch individuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder decken. Damit könnten die Kassen ihre Beiträge oberhalb des Mindestsatzes von 14,6 Prozent künftig selbst festlegen. Der Arbeitgeberanteil soll bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben bleiben.
Pressemitteilung Dt. Bundesrat Stand: 23.05.2014
Die bisher vorgesehenen Regelungen sieht der Bundesrat als unzureichend an, da die Arbeit des neuen Instituts vielfach erhebliche Auswirkungen auf die in Länderhoheit fallenden Aufgaben - wie zum Beispiel die Krankenhausplanung - hat. Er will in das zu verabschiedende Gesetz daher weitergehende und angemessene Beteiligungsmöglichkeiten aufnehmen. Zudem möchte er den Ländern ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss im Bereich der Qualitätssicherung einräumen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg bringen. Hierzu legt sie einen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz von 14,6 Prozent fest. Den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den Krankenkassen bisher von ihren Mitgliedern erheben konnten, schafft der Gesetzentwurf ab. Die hierdurch entstehende Finanzlücke von jährlich rund 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch individuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder decken. Damit könnten die Kassen ihre Beiträge oberhalb des Mindestsatzes von 14,6 Prozent künftig selbst festlegen. Der Arbeitgeberanteil soll bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben bleiben.
Pressemitteilung Dt. Bundesrat Stand: 23.05.2014