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Entscheidungen des FG Münster im Überblick - 15.05.2014

Einkommensteuer

Zum Abzug von Zivilprozesskosten, die aus einem Berufungsverfahren in einer Scheidungssache resultieren, als außergewöhnliche Belastungen (Urteile vom 20. März 2014, Az.5 K 1023/12 E, Rev. BFH VI R 26/04 und 5 K 1147/12 E, Rev. BFH VI R 25/14)

Zur Frage, ob nicht abzugsfähige Betriebsausgaben in die Berechnung des nach § 34a EStG begünstigten nicht entnommenen Gewinns einzubeziehen sind (Urteil vom 19. Februar 2014, Az. 9 K 511/14 F)


Umsatzsteuer

Zum Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über den Kauf eines Blockheizkraftwerks, dessen Lieferung vom Verkäufer in betrügerischer Absicht von vornherein nicht beabsichtigt war (Urteil vom 3. April 2014, Az. 5 K 383/12 U, Rev. BFH V R 21/14)

Zur finanziellen Eingliederung einer Schwestergesellschaft und zum Anspruch auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen geänderter BFH-Rechtsprechung zur Organschaft (Urteil vom 12. Februar 2013, Az. 15 K 4005/11 U,AO, Rev. BFH V R 15/14)


Grunderwerbsteuer
Zur Berechnung der Gegenleistung bei einer mehrere Jahre vor Ablauf vereinbarten Verlängerung eines Erbbaurechts (Urteil vom 10. April 2014, Az. 8 K 3046/11 GrE)


Verfahrensrecht


Stellen die Übersendung der vorläufigen Prüfungsergebnisse und die Anfrage an die Oberfinanzdirektion bezüglich der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts „Ermittlungen im Rahmen der Außenprüfung“ im Sinne von § 171 Abs. 4 Satz 3 AO dar? (Urteil vom 21. März 2014, Az. 4 K 3707/11 F)

Ist die Frage, ob in verschiedenen Jahren ein gewerblicher Wertpapierhandel vorliegt, ein bestimmter Sachverhalt im Sinne von § 174 Abs. 4 AO? (Urteil vom 8. April 2014, Az. 10 K 3960/12 E)

Ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig, wenn die vom Finanzamt versagte Bildung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG inzwischen mangels tatsächlicher Investition nicht mehr begehrt wird? (Urteil vom 7. März 2014, Az. 11 K 1725/12 F, NZB BFH IV B 35-38/14)


Kindergeld


Zum Anspruch einer im Inland wohnhaften polnischen Staatsangehörigen für ihre in Polen beim Vater lebenden Kinder (Urteile vom 4. April 2014, Az. 14 K 3662/11 Kg und 14 K 3663/11 Kg)