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Bürokratieabbau für kleine und mittlere Unternehmen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 23. Mai 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben.

Sachsen möchte einen Beitrag leisten, um Handwerker sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell zu entlasten und von überflüssiger Bürokratie zu befreien. Mit seinem Gesetzentwurf möchte das Land daher die im Jahr 2005 beschlossene Vorverlagerung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wieder rückgängig machen.

Zur Begründung führt Sachsen aus, dass der damals gewollte Effekt, den Sozialversicherungsträgern mehr Liquidität zu verschaffen, nur einmalig eintrat. Danach sei durch die bleibende Rhythmisierung kein weiterer positiver Liquiditätseffekt eingetreten. Stattdessen seien die Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie und vorgezogenen Zahlungen belastet, was insbesondere Handwerker sowie kleine und mittlere Betriebe negativ treffe. Daher sei es geboten, zur Regelung des Jahres 2005 zurückzukehren.

Pressemitteilung Dt. Bundesrat
Stand: 23.05.2014