Rentner und Pensionäre haben Finanzämter seit dem Jahr 2005 besonders im Blick. Grund ist das Alterseinkünftegesetz. Danach sind zunehmend auch Senioren verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Denn auch für Rentenempfänger gilt, dass sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, wenn ihre Einkünfte insgesamt mehr als 8.354 Euro im Jahr 2014 beträgt. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 16.708 Euro im Jahr.
Allerdings gibt es eine besondere Berechnungsmethode für Senioren. Ihre Rente unterliegt nämlich nur zum Teil der Steuer. Das bedeutet: Je nachdem, in welchem Jahr der Rentner in den Ruhestand getreten ist, bleibt ein bestimmter Anteil seiner Rente steuerfrei. Dieser Anteil wird festgeschrieben – und damit nicht mehr verändert. Je später der Rentner in den Ruhestand geht, desto höher der Besteuerungsanteil. Wer erst im Jahr 2040 oder später Rentner wird, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern.
Seit diesem Jahr rutschen Bürger, die in diesem Jahr in Rente gehen, bereits bei einer monatlichen Bruttorente von 1.225 Euro in die Steuererklärungspflicht. Auch Rentner, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgeben mussten, sind durch die regelmäßigen Rentenerhöhungen und die Änderungen bei den so genannten Vorsorgeaufwendungen unter Umständen gezwungen, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Soviel Rente bleibt steuerfrei

Allerdings braucht nicht jeder, der eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, tatsächlich Einkommensteuern zu zahlen. Auch für Senioren gilt, dass mit bestimmten Ausgaben die Steuerlast gedrückt werden kann. Daher sollten Rentner Belege etwa für Zahnersatz oder Brillen aufbewahren und diese Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Auch Kosten für Handwerker oder Haushaltshilfen sollten angegeben werden.
Viele Rentner müssen sich zwar die Mühe machen, einer Einkommensteuererklärung anzufertigen – doch letztlich zahlen sie nicht an den Fiskus.
Pressemitteilung BdSt. vom 13.01.2014
Denn auch für Rentenempfänger gilt, dass sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, wenn ihre Einkünfte insgesamt mehr als 8.354 Euro im Jahr 2014 beträgt. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 16.708 Euro im Jahr.
Allerdings gibt es eine besondere Berechnungsmethode für Senioren. Ihre Rente unterliegt nämlich nur zum Teil der Steuer. Das bedeutet: Je nachdem, in welchem Jahr der Rentner in den Ruhestand getreten ist, bleibt ein bestimmter Anteil seiner Rente steuerfrei. Dieser Anteil wird festgeschrieben – und damit nicht mehr verändert. Je später der Rentner in den Ruhestand geht, desto höher der Besteuerungsanteil. Wer erst im Jahr 2040 oder später Rentner wird, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern.
Seit diesem Jahr rutschen Bürger, die in diesem Jahr in Rente gehen, bereits bei einer monatlichen Bruttorente von 1.225 Euro in die Steuererklärungspflicht. Auch Rentner, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgeben mussten, sind durch die regelmäßigen Rentenerhöhungen und die Änderungen bei den so genannten Vorsorgeaufwendungen unter Umständen gezwungen, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Soviel Rente bleibt steuerfrei
Allerdings braucht nicht jeder, der eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, tatsächlich Einkommensteuern zu zahlen. Auch für Senioren gilt, dass mit bestimmten Ausgaben die Steuerlast gedrückt werden kann. Daher sollten Rentner Belege etwa für Zahnersatz oder Brillen aufbewahren und diese Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Auch Kosten für Handwerker oder Haushaltshilfen sollten angegeben werden.
Viele Rentner müssen sich zwar die Mühe machen, einer Einkommensteuererklärung anzufertigen – doch letztlich zahlen sie nicht an den Fiskus.
Pressemitteilung BdSt. vom 13.01.2014