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Herzlich Willkommen

auf dem Blog der Praxis Dr. Jürgen Groß (Beratung, Coaching & Mediation) und "Dr. Groß & Scheifler - Steuerberater GbR" in Melsungen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Themen Steuerrecht, Coaching, Mediation, Existenzgründungs- und Unternehmensberatung. Eine Haftung für die Inhalte dieser Seite kann NICHT übernommen werden, und wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Lebenswerk - Werkbetrachtung: BIOGRAFIEARBEIT

 „ Im Menschen ist solch ein bedeutender und wunderbarer Schatz verborgen,  dass die Weisen davon ausgingen, die wahre Weisheit bestehe darin, sich selbst zu erkennen, das heißt, das Mysterium zu entdecken, das sich im Menschen selbst verbirgt.“  Robert Fludd  Entdecke den wunderbaren Schatz deines eigenen Lebens mit der faszinierenden Kunst der Biografiearbeit! In jedem von uns ruht ein bedeutendes und geheimnisvolles Mysterium, das darauf wartet, erkannt und entfaltet zu werden. Diese kostbare Essenz unserer Existenz bildet den Kern der Biografiearbeit. Der berühmte Denker Robert Fludd erkannte einst die wahre Weisheit darin, sich selbst zu erkennen, das eigene innere Schatzkästchen zu öffnen und den verborgenen Reichtum zu enthüllen. Inspiriert von Fludds visionärer Erkenntnis habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, Menschen auf ihrer einzigartigen Reise der Selbstentdeckung zu begleiten. Meine ressourcenorientierte Biografiearbeit ermöglicht es, die tiefen Schichten der individuellen

Wir wünschen Ihnen "Frohe Pfingsten"

 

Biografiearbeit, Achtsamkeit und Resilienz - ein Coachingangebot von Dr. Gross

Biografiearbeit hilft uns, unsere Lebensgeschichte besser zu verstehen. Sie stärkt unsere Identität und hilft uns, künftige Probleme zu bewältigen. Unser Selbstbild, unser Handeln und unsere Zukunft sind von unserer Vergangenheit geprägt. Resilienz ist die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen und als Chance zur Veränderung zu nutzen. Es ist ein Prozess, der durch unsere Erfahrungen und Ressourcen beeinflusst wird. Eine ressourcenorientierte Biografiearbeit stärkt unsere Widerstandskraft und schenkt uns mehr Achtsamkeit und Resilienz. Biografiearbeit hilft dabei, persönliche Stärken zu entwickeln, um Herausforderungen im Leben zu meistern und positive Veränderungen zu erreichen. Dabei setze ich Methoden aus der Aufstellungsarbeit und dem NLP unterstützend ein. Durch die Arbeit mit begrenzenden Glaubenssätzen und negativen Überzeugungen können diese aufgedeckt und verändert werden. Die Aufstellungsarbeit ermöglicht es, transgenerative Aufträge und Dynamiken in der Familie sichtbar zu machen u

Frohe Ostern

 

Bei der "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist zwischen einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern und dritten, ggf. auch unterhaltsberechtigten Personen, zu differenzieren

Der 14. Senat des FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vorliegt, die zur Steuerfreiheit führen kann. Die Kläger (verheiratete Eheleute) erwarben im Jahr 2009 eine Eigentumswohnung, die sie unentgeltlich an die Mutter der Klägerin überließen. Nach deren Tod im Jahr 2016 verkauften die Kläger die Wohnung. Unterhaltsleistungen an die Mutter der Klägerin nach § 33a EStG machten sie bis einschließlich 2016 nicht geltend. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte in seiner Steuerveranlagung einen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG aufgrund des Verkaufs der Wohnung. Es war der Ansicht, dass die Überlassung an die Mutter der Klägerin anders als eine Überlassung an unterhaltsberechtigte Kinder keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG darstelle. Der Verkauf sei daher steuerpflichtig. Dagegen trugen die Kläger u.a.

Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden

Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Dies hat der 12. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 10.11.2021 entschieden (12 K 2486/20). Die Klägerin gewährt ihren älteren Beschäftigten neben ihrem vertraglichen Jahresurlaub einen zusätzlichen jährlichen Anspruch auf bezahlte Freizeit. Voraussetzung für den Erhalt ist eine Betriebszugehörigkeit von mehr als zehn Jahren und das Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren. Im Rahmen einer Betriebsprüfung lehnte das zuständige Finanzamt die steuermindernde Berücksichtigung der Rückstellung ab. Die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten seien nicht erfüllt. Insbesondere hätten die beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Mehrleistungen erbracht, die der Betrieb zu bezahlen hätte. Hiergegen klagte die Klägerin beim Finanzgericht Köln.

Einkommensteuer: Steuerliche Privilegierung von "Millionärsfonds" zulässig

Das Investmentsteuergesetz ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt. Dies hat der 12. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 24.08.2022 entschieden (12 K 1540/19). Der Kläger beteiligte sich im Jahr 2007 an einem nach Luxemburger Recht aufgelegten thesaurierenden Investmentfonds (ausländischer Spezialfonds). Dieser Spezialfonds richtete sich ausschließlich an institutionelle, professionelle und andere sachkundige Anleger im Sinne des Artikel 2 Abs. 1 des Luxemburger Gesetzes vom 13.02.2007 über spezialisierte Investmentfonds. Die Auflage des Fonds war auch als "Ein-Anleger-Fonds" möglich. Privatpersonen mit einer Mindesteinlage von 1,25 Mio. € konnten alleinige Anleger eines Spezialfonds sein (sog. „Millionärsfonds“). Veräußerungsgewinne aus diesen Spezi