Verlängerung der Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009
Ein ausländisches Investmentvermögen im Sinne der Rz. 297 wird unter den Voraussetzungen dieses Schreibens bis zum Ende des Geschäftsjahres, das nach dem 22. Juli 2016 endet, auch weiterhin als ausländisches Investmentvermögen eingestuft.
Ein ausländisches Investmentvermögen im Sinne der Rz. 297 wird unter den Voraussetzungen dieses Schreibens bis zum Ende des Geschäftsjahres, das nach dem 22. Juli 2016 endet, auch weiterhin als ausländisches Investmentvermögen eingestuft.